Tipp für Vermieter
Im Bescheid für den Grundsteuerwert sind Netto Kaltmieten angegeben zuzüglich Zuschlag für Mietniveaustufen
Diese angepassten Nettokaltmieten liegen wesentlich höher als die im MIETSPIEGE festgelegten
Damit ist MIETERHÖHUNG möglich oder beanstandet den BESCHEID— Menippeischer Satiriker, Blogger, Schriftsteller (@Scheinheilig16) 5. Juni 2023