Aiwanger Freie Wähler verstößt gegen das Wahlgesetz (bis 50.000 € Strafe)

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12.31 Uhr: Aiwanger äußert sich zu verbotenem Tweet

Nach dem Tweet von Hubert Aiwanger äußert sich der Freie-Wähler-Chef nun erstmals selbst: „Es war ein Missgeschick“, sagte Aiwanger am Montag laut dem „Münchner Merkur“. Er hätte nicht die „Absicht gegen Gesetze zu verstoßen“. Die Freien Wähler wollen die Details nun intern klären. Doch Aiwanger drohen Konsequenzen.

Der Bundeswahlleiter prüfe nun ein Verstoß gegen das Wahlgesetz, teilte er auf dpa-Anfrage mit. In Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes heißt es: „„Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“

Aiwanger hat den Tweet zwar schnell wieder gelöscht, doch es kursieren längst Screenshots im Netz. Dem Freie-Wähler-Chef drohen nun bis zu 50.000 Euro Strafe.

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